Info

Angela Lamprecht fotografiert am liebsten aus der Hand. Nämlich Menschen und ihre Lebensformen. Lieber volle Häuser als leere Bauwerke. Und gerne Arbeit, die Berufung ist. Ihre Bilder sind intim und nicht arrangiert. Sie freut sich über ein Kennenlernen.

Angela Lamprecht Fotografie

Studio Kirchstraße 2
6900 Bregenz
+43 699 11 88 88 34
info@lamprecht.biz

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angela_lamprecht

Kundenliste
(Ein Auszug):

  • Faigle Kunststoffe GmbH
  • Alpla Werke Alwin Lehner
  • SWG Schraubenwerk Gaisbach D
  • Angelbird Technologies
  • Wälder Versicherung AG

 

  • Landeshauptstadt Bregenz
  • Frauenmuseum Hittisau
  • Kunsthaus Bregenz
  • vai vorarlberger architekturinstitut

 

  • Sophie von Liechtenstein Stiftung FL
  • IBH Internationale Bodensee Hochschulen CH

 

  • Vorarlberg Tourismus
  • Dornbirn Tourismus
  • Stadtkultur und Kommunikation Feldkirch
  • Grüne Wirtschaft

 

  • Susanne Kaufmann Kosmetik GmbH
  • Hotel Post Bezau
  • Hotel Das Schiff Hittisau
  • Hotel Haus am See Nonnenhorn D
  • Hotel Bären Mellau

 

  • Einkaufszentrum Messepark

 

  • Kaufmann Bausysteme
  • I+R Wohnbau
  • Wohnwert Immobilien
  • schmidingermöbelbau
  • Casa Möbel

Impressum

Angela Lamprecht
Kirchstraße 2
6900 Bregenz
Österreich

Tel: +43 699 11 88 88 34

Inhaberin: Angela Lamprecht

Berufstitel: Berufsfotografin
Mitglied der WKO Vorarlberg Sparte Fotografie

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU72826212

Website: www.lamprecht.biz

Alle Informationen zum Gewerbe können der Homepage der WKO entnommen werden.

Die Texte und Bilder dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Bitte kontaktieren Sie mich bei Interesse an Nutzungsrechten auf Entgelt-Basis. Informationspflicht: lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz und Offenlegungspflicht lt. § 25 Mediengesetz.

© Copyright 2021 Angela Lamprecht. Alle Rechte vorbehalten.
Alle Fotos: Angela Lamprecht / Portrait Angela: Daniela Fetz

Design und Konzept: klebermetzler
Programmierung: BITS

Haftungsausschluss

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografie

und damit zusammenhängende Dienstleistungen

Anwendbarkeit und Geltungsbereich der AGB

1.1 Angela Lamprecht Fotografie (im Folgenden kurz „Fotograf“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.

1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihren Sinn und Zweck weitestgehend am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.3 Mündliche Nebenabreden und vertragsändernde oder -ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.4 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, unabhängig in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Online-Galerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.).

Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Fotografen sind bezüglich des Auftragstermins als unverbindlicher Terminvormerk mit einer Gültigkeit von 14 Tagen zu verstehen.

2.2 Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung des Fotografen durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Beauftragung durch den Auftraggeber ohne vorhergehendes Angebot vom Fotografen, ist für den Fotografen ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung. Durch die Abgabe einer Bestellung und durch die Annahme eines Angebots akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.

2.3 Die Annahme des Angebots erfolgt durch Unterfertigung des schriftlichen Angebots oder schlüssig durch Zustimmung per Mail oder telefonisch durch den Auftraggeber.

Honorar und Zahlung

3.1 Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Honorar nach seiner gültigen Preisliste, sonst ein angemessenes Honorar zu. Das Honorar versteht sich bei B2B-Kunden exklusive der jeweiligen Umsatzsteuer.

3.2 Das Honorar wird mit Übergabe der Fotos zur Zahlung innerhalb von 8 Werktagen fällig. Die Übergabe der Fotos erfolgt mit Bereitstellung dieser in einer Online-Galerie.

3.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

3.4 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.5 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen.

3.6 Mit dem Auftrag sonstige verbundene Auslagen und Kosten, wie unter anderem Materialkosten, Parkgebühren, Porto, Verpackung sowie Reise- und Hotelkosten sind nicht im Honorar enthalten und sind vom Auftraggeber gesondert zu ersetzen.

Beendigung des Vertrags

4.1 Nimmt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallshonorar zu bezahlen.

4.2 Bereits geleistete Teilzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht an den Auftraggeber erstattet.

4.3 Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet; wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzen einer 14 tägigen Nachfrist weiters verzögert wird; der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzen von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt. Weiters wird als wichtiger Grund das Beauftragen eines dritten professionellen Fotografen zum Auftragstermin vereinbart.

Verzug, Aufrechnung und Eigentumsvorbehalt

5.1 Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnung nicht spätestens binnen 30 Tagen begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 5 % p.a. zu verzinsen.

5.2 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist für Auftraggeber, die Verbraucher sind, nur im gesetzlichen Rahmen und ansonsten nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.

5.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) im Eigentum des Fotografen. Das Nutzungsrecht geht nicht über.

Reise- und Hotelkosten, Verpflegung

6.1 An- und Abreisen des Fotografen erfolgen jeweils von dessen Firmensitz. Liegt der Veranstaltungsort im Einzugsgebiet von 50 km (hin und retour) wird hierfür ein Pauschale von € 70,00 erhoben. Darüber hinaus wird ein Kilometergeld von 0,50 € pro km verrechnet.

6.2 Bei An- und Abreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Reise samt Unterbringung (gegen Beleg) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und von diesem ersetzt. Eine Übernachtung ist erforderlich, sofern der Auftragsort weiter als 100 km oder 1 Fahrtstunde vom Firmensitz des Fotografen entfernt ist.

6.3 Verpflegung sowie angemessene Pausen werden während des Termins vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Ausführung der Vertragspflichten

7.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Stil des Fotografen einverstanden und akzeptiert, dass keinerlei Wunschaufnahmen garantiert werden können. Sofern daher mit dem Auftraggeber keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel.

7.2 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Personen bei Fotoreportagen abgelichtet werden.

7.3 Dritten ist es gestattet, Amateurfotos zu erstellen, solange der Fotograf in seiner Arbeit nicht behindert wird und keine von seinen arrangierten Posen fotografiert werden.

7.4 Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Originaldateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Fotograf verpflichtet sich nicht, die entstandenen Daten zu archivieren.

Haftung

8.1 Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht worden ist.

8.2 Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc. Sollte der Fotograf auf Grund höherer Gewalt oder besonderer Umstände, die nicht in seiner Person liegen, wie z.B. plötzliche Krankheit, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. zu dem vereinbarten Auftragstermin verhindert sein, wird keine Haftung für daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. In diesem Fall bemüht sich der Fotograf soweit möglich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

8.3 Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen, besteht keine Ersatzpflicht.

8.4 Der Fotograf kann den Auftrag zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausführen lassen. Für Dritte haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl.

8.5 Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen – sofern möglich – beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

8.6 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, die Genehmigung für Fotoaufnahmen durch den Fotografen vom Veranstaltungsort einzuholen. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligung Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG sowie Verwendungsansprüchen gemäß § 1041 ABGB.

Lieferung und Gewährleistung

9.1 Der Fotograf liefert seine Arbeiten innerhalb von 6 Wochen nach dem Auftragstermin in einer Online-Galerie. Die Ausfolgerung der Fotos auf einem USB-Stick erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

9.2 Die Auswahl der Fotos, die zur Vertragserfüllung geliefert werden, erfolgt vom Fotografen. Es besteht kein Recht auf Übergabe sämtlicher vom Fotografen hergestellten Fotodateien.

9.3 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Sollte die gelieferte Ware Mängel aufweisen, so ist sie an den Fotografen unter Anführen des Mangels auf eigene Gefahr und Kosten zurückzusenden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechtes.

9.4 Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar (7.1.). Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Auch dies sind keine Mängel.

Urheberrechtliche Bestimmungen

10.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen gelten nur im Umfang der ausdrücklichen Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt nach vollständiger Bezahlung (3.2.) des Honorars ein im Angebot vereinbartes Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Im Zusammenhang mit Fotos, die – auch insbesondere im Internet – veröffentlich werden, ist ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht des Fotografen anzuführen.

10.2 Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Fotos des Fotografen oder deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Wettbewerben, bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch diesen.

10.3 Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung, u.a.) ist untersagt.

10.4 Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), sofern dies nicht vom Auftraggeber untersagt wurde.

Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Fotograf die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kontodaten, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der geltenden Fassung automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben und vertraulich zu behandeln.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Bregenz.

12.3 Für Auftraggeber, die Verbraucher sind und im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Emfpohlenes Projekt:

Weiss Restaurant Bregenz